Unabhängig Bürgernah Überparteilich Erfolgreich
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Leserbrief zum Thema Kiesabbau bei Grund bleibt im Plan, SZ 26.01.21,
Es ist schon erstaunlich: 1200 Einsprüche reichen aus, um ein geplantes Gewerbegebiet für die Gemeinde Vogt aus dem Regionalplan ohne weitere Diskussion und Begründung zu streichen.
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Aber über 5000 Einsprüche gegen ein neu geplantes Kiesabbaugebiet im Altdorfer Wald, ebenfalls auf der Gemarkung Vogt, reichen trotz zahlreicher einschlägiger Gutachten nicht aus, um dies aus dem Regionalplan zu streichen.
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Daher sollten alle Bürger im Schussental, die mehr oder minder auch in Zukunft von der Trinkwasserversorgung des Waldburger Rückens abhängig sind, dagegen vorgehen und nochmals von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen. Denn hier wird auf dem Gebiet der Gemeinde Vogt vom Regionalverband mit zweierlei Maß gemessen zum Schaden aller Bürger im Schussental!
Dr. Frank Kirchner

Sie laufen uns nicht zu, die Leute
Peter Geiger hat sich von klein auf in Vogt engagiert. Zunächst als Gruppenleiter der Landjugend, später wurde er Landesvorsitzender. Mit seinen Mitstreitern bildete er eine Liste für die Gemeinderatswahl — und wurde 1980 gewählt. „Damals wehte noch ein anderer Wind im Gemeinderat„, erinnert sich Geiger. „Unsere Gruppierung war ganz jung und mit unseren Ideen sind
wir bei den Alteingesessenen oft gegen die Wand gefahren.“ Doch Geiger konnte sich durchsetzen. Der Kampf, den der Gemeinderat seit Geigers erster Periode führt: Die Einwohnerzahl erhöhen.
Man habe in den letzten Jahrzehnten mit viel Arbeit eine gute Infrastruktur aufbauen können. Für Lebensmittelund ärztliche Versorgung ist gesorgt, die Kinderbetreuung ist gut, Sport wurde - etwa durch die Errichtung einer Dreifeldturnhalle — immer gefördert.
Auch Neubaugebiete habe man einige ausgewiesen. Doch die Einwohnerzahl wollte über Jahre nicht steigen. „Mittlerweile konnten wir die Einwohnerzahl von 4.500 auf 4.650 erhöhen„, freut sich Geiger. „Aber um mehr Mittel für die weitere Verbesserung der Infrastruktur zu bekommen, müsste die Zahl weiter steigen.“ Auch der Klimaschutz ist ein Anliegen: Verschiedene Straßen und gemeindeeigene Gebäude werden etwa mit LED-Beleuchtung ausgestattet.
Quelle: die:gemeinde, Gemeindetag Baden-Württemberg, Ausgabe September 2020, Seite 56
Themen bei denen wir aus der UB Fraktion führend sind.
Ich schreibe Ihnen heute als Vorsitzender der größten Gemeinderatsfraktion in Vogt, den Unabhängigen Bürgern Vogt e.V. (UB Vogt), um auf die Einspruchsfrist der Bürger gegen die Fortschreibung des Regionalplans, Kapitel Rohstoffe, hinzuweisen.
Als größte Fraktion im Gemeinderat der Gemeinde Vogt haben wir sehr große Bedenken gegen die jetzige vorliegende Planung und Fortschreibung des Regionalplans zum Kapitel Rohstoffe, genauer um den geplanten Kiesabbau im Altdorfer Wald.
Die einmalige Trinkwasserregion, die das ganze Schussental versorgen könnte, wird durch den Kiesabbau nachhaltig zerstört. Es ist völlig unverständlich, wie ein so kostbarer Rohstoff wie Trinkwasser angegriffen werden kann, wo andere Nachbargemeinden ihr Trinkwasser von anderen Anbietern übernehmen bzw. ihre Quellen wegen Verunreinigungen schließen müssen. Erst gestern hat ihre Zeitung über den mit Arsen verunreinigten Brunnen in der Gemeinde Mochenwangen berichtet. Eigentlich müsste der Regionalverband unter Vorsitz von Herrn Franke dieses Trinkwassergebiet schützen und nicht zerstören!
Unserer Meinung nach sind die Folgen des Kiesabbaus direkt an der Grenze zum Wasserschutzgebiet im Altdorfer Wald für die Trinkwassergewinnung völlig unvorhersehbar. Ausreichende unabhängige Untersuchungen sind bisher nicht erfolgt. Nun soll im „Hau-Ruck-Verfahren“ dem sogenannten Zielabweichungsverfahren, möglichst schnell einem Kiesunternehmer ermöglicht werden, Profit aus dem Kiesabbau im Altdorfer Wald ( Originalzitat von Herr Dr. Mohr, Kiesunternehmer in Grenis: Kies bringt Kies!) zu schlagen ohne wirtschaftliche Notwendigkeit für die Region und ohne Rücksicht auf Schutz für Mensch und Natur.
In der vorliegenden Planung für den Kiesabbau direkt am Rande des Wasserschutzgebietes im Altdorfer Wald sollen des Weiteren Feldwege für den Kiestransport ausgebaut werden. Dadurch entsteht eine große Belastung für Flora und Fauna. Die nicht ausreichend ausgebauten Straßen für den Schwerlastverkehr sind ein weiterer Einspruchsgrund. Für die gefährliche Ortsdurchfahrt, zum Beispiel von Moser (Gemeinde Vogt) gibt es im Regionalplan keine Vorschläge zur Entschärfung. In dieser Ortschaft sind keine Fuß- oder Radwege vorhanden. Der dramatisch angestiegene Schwerlastverkehr durch Wolfegg und Vogt durch Speditionen, Kies- und Holzlaster belastet die Einwohner schon jetzt durch Lärm und Abgase.
Immer wieder wird vom Regionalverband darauf hingewiesen, dass Kies als Rohstoff für Straßen- und Häuserbau ein unerlässlicher Rohstoff sei, den alle in der Region brauchen. Aber unserer Meinung nach haben wir in der Region ausreichend förderfähige Kiesgruben, die so viel Kies produzieren, dass geschätzter Maßen die Hälfte davon ins Ausland, hauptsächlich nach Österreich exportiert wird. Schon jetzt sieht man Österreichische LKWs teilweise im Minutentakt durch die Ortschaften fahren.
Daher kann unserer Meinung nach nicht von einem dringenden Bedarf an Kiesabbau bei uns in der Region gesprochen werden.
Nun wurde vom Regionalverband die Einspruchsfrist für Bürger bis zum 26.07.2018 festgesetzt, während Gemeindeverbände bis zum 26.09.2018 ihre Einsprüche einreichen können. Dies erweckt bei uns von den UB Vogt, den Eindruck, man möchte den Bürgern gar nicht Zeit und Gelegenheit geben, ihren Unmut über diesen geplanten Raubbau an der Natur und Grundwasser kundtun zu können. In einer Zeit, wo die Bürger am Ferienbeginn mir Reiseplanungen beschäftigt sind und in jeder Ortschaft Sommerfeste stattfinden, kann diese kurze Einspruchsfrist rasch in Vergessenheit bei den betroffenen Bürgern geraten. Warum also diese verkürzte Einspruchsfrist für die Bürger so gewählt wurde, bleibt uns schleierhaft, aber irgendwie hat das, auf gut Schwäbisch gesagt, a G´schmäckle für uns. Des Weiteren wundern wir uns als größte Fraktion im Gemeinderat von Vogt , dass von den Gemeinden dazu bisher keine ausreichenden Informationen für die Einwohnerbezüglich der kurzen Einspruchsfrist, erfolgte. Erst auf unsere Intervention hin erschien nun am 19.07.2018 im Vogter Mitteilungsblatt der Hinweis auf die Einspruchsfrist.
Es erweckt bei uns den Eindruck, dass nur „Eingeweihte“ informiert sind und wegen den großen wirtschaftlichen Interessen Entscheidungen dazu schon gefällt sind.
Auf unserer Homepage (www.ubvogt.de) informieren wir ausführlich über den geplanten Kiesabbau und seine Folgen und haben dort auch ein Muster für die Vorlage eines möglichen Einspruchs für jedermann eingestellt.
Als Haupteinspruchsgrund sehen wir die unwiederbringliche Zerstörung einer in Oberschwaben einmaligen Trinkwasserregion, die das gesamte Schussental mit Trinkwasser in hervorragender Qualität versorgen könnte.
Dazu kommen noch der erhöhte Schwerlastverkehr, die erweiterte Lärm- und Umweltbelastung, Befahrung von Schwerlastverkehr auf dafür nicht geeignete Straßen sowie ein mangelndes Verkehrskonzept ohne Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in den betroffenen Durchfahrtsortschaften. Einsprüche müssen schriftlich, formlos beim Regionalverbund vorliegen bis spätestens 26. Juli 2018
Regionalverband, Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg, Stichwort Planentwurf Rohstoffabbau E-Mail: info @ rvbo.de Der Planentwurf kann eingesehen werden unter http://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan-Kapitel-Rohstoffe Die Grundsätze und wie abgebaut wird, ist im Teil 1 Plansätze und Begründungen zu finden.
Zu beachten ist Seite 4. Die Steckbriefe der Gebiete um Vogt sind ab Seite 196 zu finden im Teil2 des Umweltberichts. Die Steckbriefe Umfassen die Gemarkungen und Abbauvorhaben 436-179 Amtzell-Grenis, 436-180 Im Grund Vogt und 436-177 Schlier-Oberankenreute Sehr geehrter Herr Richter, ich hoffe, Sie können dieses brisante Thema noch vor Ende der Einspruchsfrist in der Schwäbischen Zeitung nochmal publik machen, um eine größtmögliche Anzahl von betroffenen Bürgern im Schussental und Oberschwaben die Gelegenheit zu geben, von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Dr. Frank Kirchner 1.Vorsitzender Unabhängige Bürger Vogt e.V.
Am 02.02.2016 fand in der Sirgensteinhalle in Vogt ein Informationsabend statt, der von der Vogter Bevölkerung außerordentlich gut besucht war.
Herr Smigoc informierte zunächst über die aktuelle Flüchtlingssituation in Vogt. Bisher sind 30 Asylbewerber in der Wohnmodulanlage am Langefurtweg untergebracht. Im Haus Nelkenweg 11 sind seit Ende Januar alle vier Wohnungen mit Flüchtlingsfamilien belegt. Im kath. Kindergarten St. Josef wird zur Zeit im Untergeschoß des alten Hauptgebäudes eine Wohnung für Flüchtlinge eingerichtet und auch im Haus Kirchstraße 11 werden die hinteren Räume im Erdgeschoß zu einer kleinen Wohnung ausgebaut.
Da sich die Flüchtlingszahlen im letzten Jahr weiter drastisch vermehrt haben, werden nun dringend weitere Räumlichkeiten zur Erstunterbringung benötigt. Aktuell geht man von 180 – 200 Flüchtlingen aus, die bis Mitte 2016 in Vogt untergebracht werden müssen. Um zu vermeiden, dass die Sirgensteinhalle als Notunterkunft belegt werden muss, haben sich nun zwei Standorte ergeben, die für Flüchtlingsunterkünfte geeignet sind:
Auf dem Grundstück hinter der alten Ziegelei wird vom Landkreis Ravensburg ein Haus in Holzständerbauweise für bis zu 54 Personen errichtet. Geplant ist, dass diese Unterkunft bis Mitte des Jahres zur Verfügung steht.
Der ehemalige Penny/Finkbeinermarkt wird vom Landkreis Ravensburg angemietet und zur Flüchtlingsunterkunft für zunächst 60 Personen ausgebaut. Eine Erweiterung für weitere 60 Personen im Bedarfsfall ist dann jederzeit im Anschluss möglich. Die Belegung mit zunächst ca. 60 Personen soll in der Zeit vom 04. – 08. April 2016 erfolgen.
Er wird erwartet, dass hauptsächlich Flüchtlingsfamilien nach Vogt kommen, da in der Wohnanlage am Langefurtweg bereits nur alleinstehende Männer untergebracht werden.
Ein Vertreter vom Landratsamt vom Amt für Migration erläuterte die Betreuungssituation der neu ankommenden Flüchtlinge. Da die Flüchtlinge an zwei Standorten mit nur jeweils 60 Personen untergebracht werden, wird auf eine Betreuung über das Rote Kreuz Ravensburg verzichtet. Vielmehr soll die Betreuung von Sozialarbeitern des Landkreises übernommen werden in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Helferkreis. Der Personalschlüssel liegt derzeit bei einem Sozialarbeiter auf 134 Flüchtlinge. Des Weiteren wird eine Sicherung durch Security-Personal organisiert, zunächst für 2-4 Wochen rund um die Uhr, später dann nur noch am Wochenende.
Herr Otto vom Helferkreis Asyl in Vogt erläuterte die bisher geleistete Arbeit des Helferkreises. Viele ehrenamtliche Stunden wurden erbracht und bisher läuft die Versorgung und Integration der bereits in Vogt lebenden Flüchtlinge vorbildlich und problemlos.
Dies wurde auch von Herrn Feil vom Polizeiposten Vogt bestätigt. Entgegen anderslautenden Gerüchten hat sich keine vermehrte Kriminalität in Zusammenhang mit den Flüchtlingen entwickelt, es entstehen im gleichen Maße Straftaten, wie sie bei jeder anderen deutschen Bevölkerungsgruppe auftreten. Alle Gerüchte über regelmäßige nächtliche Polizeieinsätze und bandenmäßiger Kriminalität im Zusammenhang mit den Flüchtlingen hier in Vogt sind unwahr!
Abschließend konnten dann die Vogter Fragen stellen, was vor allem von den Mitgliedern des Vogter Asyl-Helferkreises genutzt wurde. Es wurden viele Sorgen geäußert, dass die Betreuung durch die Sozialarbeiter des Landkreises deutlich zu wenig sei und der Helferkreis nicht in diesem gesteigerten Maß weiterhin so aktiv sein können, wie sie es bisher für die Vogter Flüchtlinge taten.
Wir von der UB-Fraktion möchten nun auch dem Helferkreis Asyl in Vogt für seine hervorragende Arbeit ausdrücklich danken und sichern ihm unsere Unterstützung zu. Ohne diesen hervorragend funktionierenden Helferkreis ließe sich die Integration der Flüchtlinge in Vogt nicht in dieser vorbildlichen Weise bewerkstelligen. Vielen Dank dafür!
Es sollte nun vorrangig Ziel sein, politischen Druck auf das Landratsamt bzw. Landkreis auszuüben, um den Betreuungsschlüssel von 1 Sozialarbeiter für 134 Flüchtlinge deutlich zu erhöhen.
Wir sehen sonst die Gefahr, dass die Helferkreise im Landkreis nicht allein in der Lage sind, die erwartenden Flüchtlinge für dieses Jahr adäquat zu betreuen. Denn bisher werden ca. 60 Flüchtlinge in Vogt vom Helferkreis betreut, Mitte des Jahres werden es dann fast 200 Personen, also über dreimal so viele sein. Und da die Helfer ehrenamtlich tätig sind, werden nur wenige in der Lage sein, ihr bisheriges Engagement in deutlichem Umfang zu steigern. Wir möchten deshalb auch hier gleich die Gelegenheit nutzen, alle Vogter Bürger, die gerne auch mithelfen möchten, sich beim Helferkreis Asyl zu melden, gerne vermitteln auch wir weiter.
Für die UB-Fraktion
Dr. Frank Kirchner



Peter Geiger 45 Jahre Gemeinderat
Unglaublich, was für eine Leistung!
Seit 45 Jahren ist nun unser UB-Gründer und Initiator ununterbrochen Mitglied im Vogter Gemeinderat. Im Rahmen eines kleinen Sommerfestes wurden ihm daher vom Bürgermeister Peter Smigoc die Glückwünsche der Gemeinde Vogt zusammen mit einem Restaurant-Gutschein überreicht. Herr Smigoc hob in einer kleinen Laudatio nochmals das außergewöhnliche Engagement von unserem Peter hervor, der ja nicht nur im Gemeinderat eine prägende Gestalt ist, sondern sich auch jahrzehntelang für die Vogter Landjugend eingesetzt hat und auch bei der Jagdgenossenschaft aktiv ist.
Auch von uns, den Gemeinderäten der Unabhängigen Bürger e.V., wurden ihm unserer Glückwünsche und ein Geschenkkorb mit lauter Leckereien überreicht, die Peter sich dann mit seiner Frau Klara munden lassen kann.
Und da der Nikolaus im Dezember nicht gekommen war, weil er nämlich dieses Mal mit der Deutschen Bundesbahn aus dem hohen Norden anreisen wollte, kam er nun mit einem halben Jahr Verspätung hier an und gratulierte natürlich auch unserem Peter und gab noch einen lustigen Jahresrückblick in Reimform zum Besten.
WINDPARK ALTDORFER WALD GMBH ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES VORBESCHEIDS NACH § 9 ABS. 1A BIMSCHG ZUR FESTSTELLUNG DER PLANUNGSRECHTLICHEN ZULÄSSIGKEIT VON ELF WINDENERGIEANLAGEN IM ALTDORFER WALD vom 18.12.2024
Herr Rechtsanwalt Dr. Faller, vielen Dank für ihre ausführliche und detaillierte Stellungnahme im Auftrag der Gemeinde Vogt zum Antrag der Windpark Altdorfer Wald GmbH auf Erteilung eines Vorbescheides zur Feststellung der Planungsrechtlichen Zulässigkeit von elf Windenergieanlagen im Altdorfer Wald. Sie haben sehr deutlich die Verfahrensrechtlichen Mängel sowie die Materialrechtlichen Mängel aufgeführt und erläutert. Wie Sie am Zuhörerinteresse sehen, bewegt das Thema WAW (Windpark Altdorfer Wald) die Vogter Bevölkerung, einige sind dafür, viele aber dagegen. Daher möchte ich noch ein paar Worte an den Gemeinderat und die interessierten Bürger in Vogt richten:
Was treibt die Menschen hier im Dorf eigentlich an, sich für oder gegen den WAW einzusetzen?
Auch wenn beide Gruppen völlig verschieden sind, haben sie eines gemeinsam: ANGST!
Die Befürworter haben Angst vor dem Klimawandel mit Klimaerwärmung und allen ihren Folgen für die gesamte Menschheit dieser Erde. Sie wollen unseren gemeinsamen weltweiten Lebensraum in letzter Minute noch retten vor den prognostizierten verheerenden Folgen. Leider hat die weltweite Politik bis heute noch keine Antwort auf das globale Energieproblem gegeben und auch die Kernenergie, wie sie zur Zeit betrieben wird, gilt zwar in vielen Ländern als sauberer Ökostrom und ist geeignet, die Welt mit Energie zu versorgen, aber sie ist nach heutigem technischen Stand nicht die Lösung unserer Probleme. Aber hier tut sich zum Glück einiges auf dem Forschungssektor.
Auch ich und viele der hier sitzenden Gemeinderatsmitglieder der UB Fraktion teilen diese Angst und können die Argumente der Befürworter für regenerative Energie im Altdorfer Wald sehr gut nachvollziehen.
Die Kritiker des WAW aber treibt die Angst um, dass hier vor Ort genau das Gegenteil erzeugt wird, was wir alle wollen: Klimaneutrale saubere Energie zum Schutz unserer Erde, unserer Klimas vor Ort und unserer Grundwasserversorgung. Sie haben Angst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Wohnen in der Nähe der Windkraftanlagen, Sie haben Angst vor Lärmbelästigung durch hörbaren Schall und auch durch Infraschall, Sie haben Angst vor einer lokalen Klimaerwärmung durch den Betrieb von ca. 30 Windkraftanlagen, Sie haben Angst vor Luft- und Bodenverschmutzung durch den Abrieb der Rotoren und Sie haben vor allem Angst vor einem Eingriff der Betonfundamente in die Grundwasserversorgung Oberschwabens und somit dem Verlust der Trinkwasserversorgung für unsere Kinder und Kindeskinder.
All diese Kriterien gehören deshalb gründlich, neutral und ergebnisoffen geprüft, um den hier vor Ort direkt und am meisten betroffenen Bürgern in Vogt die Ängste zu nehmen.
Nun stellt die WAW GmbH einen Antrag für einen Standortvorbescheid von elf Windkraftanlagen zur Beschleunigung des Planungsprozesses und zur Standortsicherung. Wie die WAW GmbH bei Punkt A ihres Antrags ausformuliert, umfasst dieser Antrag ausdrücklich nicht etwaige Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Schutzgüter des Bundesimmissionsschutzgesetzes oder des Gesetzes für Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Punkt D Grundstückssicherung I. wird explizit nochmals darauf hingewiesen, dass eine Ausklammerung natur- und umweltrechtlicher Gesichtspunkte bei der Beantragung eines Vorbescheids möglich ist, ebenso wie die Ausklammerung der immissionsschutzrechtlich relevanten Schutzgüter oder der Schutzgüter des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.
Die WAW GmbH verspricht, dass durch den Eingriff in den Boden keine Grundwasserführenden Schichten beeinträchtigt werden. Es bestehe keinerlei Gefahr einer Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange.
Dazu veröffentlichte die WAW GmbH in der Schwäbischen Zeitung vom 14.05.2024:
Die Fundamente sind innen hohl. Wir gehen davon aus, dass wir für das Fundament nur etwa 0,5 bis 2 Meter in den Grund gehen müssen. Nur noch mal zur Erinnerung: Wir reden hier von Windkraftanlagen mit 199 Metern Nabenhöhe und 285 Metern Gesamthöhe!
Es werden aber, wie sie, Herr Dr. Faller, in ihrer Stellungnahme auch schreiben, keinerlei Belege oder Gutachten dafür erbracht, dass dem so ist.
Im Gegenteil, das Gutachten „Handlungsempfehlung Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“, im Auftrag gegeben vom Landratsamt Ravensburg, steht dieser Aussage klar entgegen. Ein Auszug aus diesem Gutachten:
Die Drehbewegungen der Rotoren führen zu Störeffekten, die dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiet widersprechen
Aufgrund der Höhe der Anlagen ist eine tiefgründige Verankerung im Boden erforderlich, die massiv in die zu schützende Geomorphologie des Waldburger Rückens eingreift!
Die Windkraftanlagen stehen daher insbesondere aus diesem Grund im Widerspruch zu den Zielen des geplanten Landschaftsschutzgebietes und sind somit in der Verordnung als Verbotstatbestand zu benennen.
Unsere lokalen Politiker, die ja jetzt alle gerne in den Bundestag einziehen möchten, haben sich zu diesem Thema natürlich auch in der Presse geäußert und fast alle haben unisono das Gleiche gesagt:
Wenn alles umweltverträglich ist und alle Gutachten dafür sprechen, dass den Menschen und der Umwelt keinen Schaden zugefügt wird, steht diesem Projekt nichts entgegen. Manch einer träumt sogar von einer lokalen Gewinnbeteiligung von Gemeinden oder Bürgergruppen. Doch eine Windkraftanlage kostet nach vorsichtigen Schätzungen der WAW GmbH mindestens 8,5 Millionen Euro. Wie sollen sich da kleine Gemeinden und Bürgergruppierungen daran beteiligen?
Hier merkt doch der aufmerksame Zeitungsleser und Zuhörer, dass diese Leute keine Ahnung von der Materie und Planung haben, man kann davon ausgehen, dass keiner von diesen weder das Gutachten „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“ kennt, noch den Inhalt des Antrags der WAW GmbH auf Vorbescheid für diese elf Windkraftanlagen.
Doch es stellt sich nun die Frage, warum nun dieser Antrag auf einen Vorbescheid eingereicht wird, wenn doch in den Augen der Befürworter alles umweltverträglich ist und alle Auflagen rechtssicher eingehalten werden zum Schutz der Anwohner?
DIESER ANTRAG AUF VORBESCHEID HAT ALSO NUR EIN ZIEL: STANDORTSICHERUNG UND SOMIT PROFITSICHERUNG FÜR DEN ERBAUER UND BETREIBER DIESER ANLAGEN UM JEDEN PREIS OHNE RÜCKSICHT AUF DIE BELANGE DER BEVÖLKERUNG VOR ORT UND DER UMWELT UNTER UMGEHUNG ALLER VERNÜNFTIGEN UMWELT- UND IMMISSONSAUFLAGEN!
Da muss doch anhand der vorhandenen Unterlagen selbst dem gutgläubigsten Umweltaktivisten ein Licht aufgehen, dass wir hier alle vor Ort total hinters Licht geführt werden im Namen der Energiewende! Die Gemeinden in Schlier, Bergatreute und Baienfurt haben diesen Antrag bereits abgelehnt, nun kommt er im Vogter Gemeinderat zur Abstimmung.
Daher bin ich dankbar, dass der Großteil des Vogter Gemeinderats diesem Projekt sehr kritisch entgegensteht und somit den Antrag der WAW GmbH auf Vorbescheid ablehnen wird, ganz im Sinne der meisten Vogter Bürger, denn schließlich wurden die Unabhängigen Bürger Vogt e.V. mit 75% der Stimmen in den Gemeinderat Vogt gewählt.
Dr.med. Frank Kirchner
Gemeinderat Vogt der Unabhängigen Bürger Vogt e.V.
Anmerkung: Dieser Antrag wurde nach ausführlicher Beratung mit 12 zu 3 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Alle Gemeinderäte der Unabhängigen Bürger Vogt sowie Bürgermeister Smigoc stimmten dagegen, die drei Gemeinderäte der Fraktion der Grünen stimmten dafür.
Am Donnerstag, 16. Mai 2024 fand die Kandidatenvorstellung der Unabhängigen Bürger Vogt e.V. vor etwa 70 interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Gasthof Paradies in Vogt statt. Dr. Frank Kirchner präsentierte zunächst eine Auswahl arbeitsintensiver Aufgaben des Gemeinderats der vergangenen fünf Jahre bevor jede Kandidatin und jeder Kandidat einzeln zu Wort kam und sich alle noch im Anschluss gemeinsam einigen Fragen aus der Bürgerschaft stellten.
Erfreulicherweise haben sich weitere Kandidaten bereit erklärt, bei uns auf unserer Liste der Unabhängigen Bürger Vogt e. V. zu kandidieren. Daher fand am 01. Februar 2024 im Gasthaus Paradies eine Mitgliederversammlung zur Nominierung der Liste für die im Juni 2024 anstehenden Kommunalwahl statt. Dabei wurde zunächst satzungsgemäß die Reihenfolge festgelegt, in der die Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel aufgeführt werden und im Anschluss über die Vorschlagsliste abgestimmt.
Von links nach rechts: Florian Heine, Alfred Dennenmoser, Julian Romer, Ralph Buemann, Christian Uelk, Margarita Greinacher, Heike Vogler, Peter Sonntag, Anna Sonntag, Arnold Beyer, Eberhard Hymer, Marco Pezzetti und Matthias Ströbele. Es fehlen: Dr. Frank Kirchner, Peter Geiger und Andreas Stein.
Windpark wird die Landschaft stark verändern - Aber auch die Gesundheit und Lebensqualität der Vogter Bürger!
Im Altdorfer Wald sind nun 40 Windkraftanlagen, die höher sind als der Stuttgarter Fernsehturm, geplant. Dies wird nicht nur die Landschaft, sondern auch die Wohn- und Lebensqualität in Vogt massiv zum negativen verändern. Nachdem Peter Altmaier als Bundeswirtschaftsminister 2020 endgültig die Abstandsregel von Windkraftanlagen förmlich in den Wind geschrieben hat, werden nun an die Wohnortsgrenzen von Heißen und Vogt im Abstand von 700 – 1000 Metern diese gigantischen Kolosse gebaut werden dürfen. Da ist keine Rede mehr von dem von der WHO empfohlenen 2000 Meter Abstand oder, wie in Bayern, 10 x die Nabenhöhe (dann wären wir hier immerhin bei 1990 Metern), nein, dem Vogter Bürger werden hier diese Giganten direkt vor die Nase gesetzt. Denn feste Mindestabstände schaden der Energiewende! Einspruchsmöglichkeiten für die Gemeinden oder Bürger wurden in den letzten 10 Jahren von der Landesregierung gesetzlich so beschnitten, dass es für die Gemeinde Vogt keine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen. Auch der Artenschutz wurde, entgegen Europäischen Rechts, zu Gunsten der Windkraftanlagen gesetzlich ausgehebelt. So können wir Vogter nur tatenlos zusehen, wie unsere Gesundheit und Lebensqualität zugunsten der Windkraftlobbyisten aufs Spiel gesetzt wird!
Daher ist der geplante Bürgerinformationsabend eine reine Farce. Wir hatten schon einen in Vogt, bei dem von Profi-Moderatoren die Windkraft als allheilbringendes und völlig ungefährliches und umweltverträgliches Instrument für die Energiewende dargestellt wird. Kritische Fragen wurden dabei kurz zugelassen, aber in keinster Weise ehrlich und wahrheitsgemäß beantwortet.
Ein Windkraftpark in solch einer Dimension erzeugt laut einer Studie der Harvard- Universität eine lokale Erwärmung, die dann genau den Wald, den wir eigentlich schützen wollen, schaden wird. Ebenso erzeugen 40 gigantische Windräder geballt an einem Fleck Luftstromveränderungen und auch der angeblich nicht hör- und wahrnehmbare Schall summiert sich und wird den Vogtern, die dann in unmittelbarer Nähe leben, gesundheitlich massiv zum Schaffen machen.
Aber wie die Schwäbische Zeitung schon schreibt: Es ist ein Prestige-Objekt der Grün-Schwarzen Landesregierung! Warum eigentlich gerade im Altdorfer Wald? Ganz einfach: es ist die einzige Fläche von dieser Größe, die dem Land Baden Württemberg gehört und der Wald an sich ja nicht besiedelt ist. Dass hier ein Wasserspeicher von unschätzbarem Wert ist oder dass hier eigentlich gar kein ausreichender Wind bläst (außer in extremer Höhe und daher dieser Gigantismus), spielt ebenso keine Rolle wie die Nähe zu den Vogter Häusern. Die Politik hat in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben zu ihrem Gunsten gemacht und so opfert man nun Vogt für die irrsinnige Ideologie, in einem Bundesland, wo der Wind nicht pfeift, aber dafür die Sonne scheint, unbedingt 1000 Windkraftanlagen auf Teufel komm raus bauen zu wollen, statt Solaranlagen für die Bürger zu fördern. Und der Bürger hat keine Möglichkeit, sich rechtlich dagegen zu wehren. Welch ein Irrsinn!!!
Dr. Frank Kirchner