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Herzlich willkommen auf der Seite der Unabhängige Bürger Vogt e.V.

Unabhängig Bürgernah Überparteilich Erfolgreich

Stellungnahme von Dr. Frank Kirchner, Unabhängige Bürger Vogt e.V. zum Tagesordnungspunkt 3 der Gemeinderatssitzung am 19.02.2025

WINDPARK ALTDORFER WALD GMBH ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES VORBESCHEIDS NACH § 9 ABS. 1A BIMSCHG ZUR FESTSTELLUNG DER PLANUNGSRECHTLICHEN ZULÄSSIGKEIT VON ELF WINDENERGIEANLAGEN IM ALTDORFER WALD vom 18.12.2024

Herr Rechtsanwalt Dr. Faller, vielen Dank für ihre ausführliche und detaillierte Stellungnahme im Auftrag der Gemeinde Vogt zum Antrag der Windpark Altdorfer Wald GmbH auf Erteilung eines Vorbescheides zur Feststellung der Planungsrechtlichen Zulässigkeit von elf Windenergieanlagen im Altdorfer Wald. Sie haben sehr deutlich die Verfahrensrechtlichen Mängel sowie die Materialrechtlichen Mängel aufgeführt und erläutert. Wie Sie am Zuhörerinteresse sehen, bewegt das Thema WAW (Windpark Altdorfer Wald) die Vogter Bevölkerung, einige sind dafür, viele aber dagegen. Daher möchte ich noch ein paar Worte an den Gemeinderat und die interessierten Bürger in Vogt richten:

Was treibt die Menschen hier im Dorf eigentlich an, sich für oder gegen den WAW einzusetzen?

Auch wenn beide Gruppen völlig verschieden sind, haben sie eines gemeinsam: ANGST!

Die Befürworter haben Angst vor dem Klimawandel mit Klimaerwärmung und allen ihren Folgen für die gesamte Menschheit dieser Erde. Sie wollen unseren gemeinsamen weltweiten Lebensraum in letzter Minute noch retten vor den prognostizierten verheerenden Folgen. Leider hat die weltweite Politik bis heute noch keine Antwort auf das globale Energieproblem gegeben und auch die Kernenergie, wie sie zur Zeit betrieben wird, gilt zwar in vielen Ländern als sauberer Ökostrom und ist geeignet, die Welt mit Energie zu versorgen, aber sie ist nach heutigem technischen Stand nicht die Lösung unserer Probleme. Aber hier tut sich zum Glück einiges auf dem Forschungssektor.

Auch ich und viele der hier sitzenden Gemeinderatsmitglieder der UB Fraktion teilen diese Angst und können die Argumente der Befürworter für regenerative Energie im Altdorfer Wald sehr gut nachvollziehen.

Die Kritiker des WAW aber treibt die Angst um, dass hier vor Ort genau das Gegenteil erzeugt wird, was wir alle wollen: Klimaneutrale saubere Energie zum Schutz unserer Erde, unserer Klimas vor Ort und unserer Grundwasserversorgung. Sie haben Angst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Wohnen in der Nähe der Windkraftanlagen, Sie haben Angst vor Lärmbelästigung durch hörbaren Schall und auch durch Infraschall, Sie haben Angst vor einer lokalen Klimaerwärmung durch den Betrieb von ca. 30 Windkraftanlagen, Sie haben Angst vor Luft- und Bodenverschmutzung durch den Abrieb der Rotoren und Sie haben vor allem Angst vor einem Eingriff der Betonfundamente in die Grundwasserversorgung Oberschwabens und somit dem Verlust der Trinkwasserversorgung für unsere Kinder und Kindeskinder.

All diese Kriterien gehören deshalb gründlich, neutral und ergebnisoffen geprüft, um den hier vor Ort direkt und am meisten betroffenen Bürgern in Vogt die Ängste zu nehmen.

Nun stellt die WAW GmbH einen Antrag für einen Standortvorbescheid von elf Windkraftanlagen zur Beschleunigung des Planungsprozesses und zur Standortsicherung. Wie die WAW GmbH bei Punkt A ihres Antrags ausformuliert, umfasst dieser Antrag ausdrücklich nicht etwaige Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die Schutzgüter des Bundesimmissionsschutzgesetzes oder des Gesetzes für Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Punkt D Grundstückssicherung I. wird explizit nochmals darauf hingewiesen, dass eine Ausklammerung natur- und umweltrechtlicher Gesichtspunkte bei der Beantragung eines Vorbescheids möglich ist, ebenso wie die Ausklammerung der immissionsschutzrechtlich relevanten Schutzgüter oder der Schutzgüter des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.

Die WAW GmbH verspricht, dass durch den Eingriff in den Boden keine Grundwasserführenden Schichten beeinträchtigt werden. Es bestehe keinerlei Gefahr einer Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange.

Dazu veröffentlichte die WAW GmbH in der Schwäbischen Zeitung vom 14.05.2024:

Die Fundamente sind innen hohl. Wir gehen davon aus, dass wir für das Fundament nur etwa 0,5 bis 2 Meter in den Grund gehen müssen. Nur noch mal zur Erinnerung: Wir reden hier von Windkraftanlagen mit 199 Metern Nabenhöhe und 285 Metern Gesamthöhe!

Es werden aber, wie sie, Herr Dr. Faller, in ihrer Stellungnahme auch schreiben, keinerlei Belege oder Gutachten dafür erbracht, dass dem so ist.

Im Gegenteil, das Gutachten „Handlungsempfehlung Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“, im Auftrag gegeben vom Landratsamt Ravensburg, steht dieser Aussage klar entgegen. Ein Auszug aus diesem Gutachten:

Die Drehbewegungen der Rotoren führen zu Störeffekten, die dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiet widersprechen

Aufgrund der Höhe der Anlagen ist eine tiefgründige Verankerung im Boden erforderlich, die massiv in die zu schützende Geomorphologie des Waldburger Rückens eingreift!

Die Windkraftanlagen stehen daher insbesondere aus diesem Grund im Widerspruch zu den Zielen des geplanten Landschaftsschutzgebietes und sind somit in der Verordnung als Verbotstatbestand zu benennen.

Unsere lokalen Politiker, die ja jetzt alle gerne in den Bundestag einziehen möchten, haben sich zu diesem Thema natürlich auch in der Presse geäußert und fast alle haben unisono das Gleiche gesagt:

Wenn alles umweltverträglich ist und alle Gutachten dafür sprechen, dass den Menschen und der Umwelt keinen Schaden zugefügt wird, steht diesem Projekt nichts entgegen. Manch einer träumt sogar von einer lokalen Gewinnbeteiligung von Gemeinden oder Bürgergruppen. Doch eine Windkraftanlage kostet nach vorsichtigen Schätzungen der WAW GmbH mindestens 8,5 Millionen Euro. Wie sollen sich da kleine Gemeinden und Bürgergruppierungen daran beteiligen?

Hier merkt doch der aufmerksame Zeitungsleser und Zuhörer, dass diese Leute keine Ahnung von der Materie und Planung haben, man kann davon ausgehen, dass keiner von diesen weder das Gutachten „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“ kennt, noch den Inhalt des Antrags der WAW GmbH auf Vorbescheid für diese elf Windkraftanlagen.

Doch es stellt sich nun die Frage, warum nun dieser Antrag auf einen Vorbescheid eingereicht wird, wenn doch in den Augen der Befürworter alles umweltverträglich ist und alle Auflagen rechtssicher eingehalten werden zum Schutz der Anwohner?

DIESER ANTRAG AUF VORBESCHEID HAT ALSO NUR EIN ZIEL: STANDORTSICHERUNG UND SOMIT PROFITSICHERUNG FÜR DEN ERBAUER UND BETREIBER DIESER ANLAGEN UM JEDEN PREIS OHNE RÜCKSICHT AUF DIE BELANGE DER BEVÖLKERUNG VOR ORT UND DER UMWELT UNTER UMGEHUNG ALLER VERNÜNFTIGEN UMWELT- UND IMMISSONSAUFLAGEN!

Da muss doch anhand der vorhandenen Unterlagen selbst dem gutgläubigsten Umweltaktivisten ein Licht aufgehen, dass wir hier alle vor Ort total hinters Licht geführt werden im Namen der Energiewende! Die Gemeinden in Schlier, Bergatreute und Baienfurt haben diesen Antrag bereits abgelehnt, nun kommt er im Vogter Gemeinderat zur Abstimmung.

Daher bin ich dankbar, dass der Großteil des Vogter Gemeinderats diesem Projekt sehr kritisch entgegensteht und somit den Antrag der WAW GmbH auf Vorbescheid ablehnen wird, ganz im Sinne der meisten Vogter Bürger, denn schließlich wurden die Unabhängigen Bürger Vogt e.V. mit 75% der Stimmen in den Gemeinderat Vogt gewählt.

Dr.med. Frank Kirchner

Gemeinderat Vogt der Unabhängigen Bürger Vogt e.V.

Anmerkung: Dieser Antrag wurde nach ausführlicher Beratung mit 12 zu 3 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Alle Gemeinderäte der Unabhängigen Bürger Vogt sowie Bürgermeister Smigoc stimmten dagegen, die drei Gemeinderäte der Fraktion der Grünen stimmten dafür.

 

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start.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/14 11:19 von marc