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Niederschrift
über die öffentliche Verhandlung des Technischen Ausschusses
vom 10.06.2015
Beginn:18.45 Uhr Ende: 19.00 Uhr Ort: Rathaus Vogt, kleiner Sitzungssaal, 1. OG
Anwesend: Der Bürgermeister Peter Smigoc
Die Gemeinderäte Dr. Franz Schuster
Alfred Dennenmoser
Eberhard Hymer Peter Geiger Marc Steffen Hanschur Benedikt Detzel
Entschuldigt: Sonstige: Peter Will
Zur Beurkundung:
Bürgermeisteramt Gemeinderäte
Schriftführer
Feststellungen:
Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden eröffnet, ordnungsgemäß geleitet und geschlossen.
Es wird festgestellt,
a) dass der Technische Ausschuss am 29.05.2015 schriftlich mit angemessener Frist unter gleichzeitiger Mitteilung der Verhandlungsgegenstände einberufen wurde,
b) dass Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben wurden und
c) dass der Technische Ausschuss während der gesamten Sitzung beschlussfähig war, weil mindestens die Hälfte aller Mitglieder (4) während der gesamten Sitzung anwesend war und
Nachdem keine Anträge zur Tagesordnung gestellt werden, tritt der Technische Ausschuss ein in die Behandlung der nachstehenden Tagesordnung.
Tagesordnung
1. Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1
Antrag auf Befreiung: Errichtung eines Gartenzauns Bauort: Höferwiesen 40, Flst. 454/19, Vogt Bauherr: Nijaz , Höferwiesen 40, 88267 Vogt
Es wird dargelegt, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Höferwiesen Nord“ liegt. Anhand der Planunterlagen wird das Vorhaben erläutert. Es wird festgehalten, dass Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über der Fahrbahn beschränkt und in einem Mindestabstand von 0,5 m abzurücken sind. Die Ausführung hat als Drahtzaun oder als Holzzaun zu erfolgen. Betonierte oder gemauerte Sockel sind nicht zugelassen. Anhand der Fotomontage wird der Gartenzaun wie folgt ausgeführt: Höhe 1,50 m bis 1,80 m, direkt auf die Grenze und aus Metall. In unmittelbarer Umgebung sind bereits Einfriedungen entstanden, die nicht dem Bebauungsplan entsprechen. Die Erschließung ist gesichert.
Gemeinderat Geiger weist darauf hin, dass der Sichtwinkel zu beachten ist. Gemeinderat Hanschur erklärt, dass es problematisch für den Winterdienst sein könnte, wenn die Einfriedung direkt auf die Grenze gebaut wird. Gemeinderat Hymer meint, es sei eine grundsätzliche Entscheidung notwendig, wie man mit Befreiungen bei Einfriedungen im Baugebiet „Höferwiesen Nord“ umgeht.
Das Gremium fasst bei 6 Ja-Stimmen (einstimmig) den Beschluss:
1. Die Entscheidung wird aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung zurückgestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung über den Bestand an Einfriedigungen im Baugebiet „Höferwiesen Nord“ zu informieren. 3. Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird daher und im Hinblick auf die Frist nach § 36 BauGB bis auf weiteres versagt.
2. Bekanntgaben und Verschiedenes
2.1 Bauantrag von Herrn Franz Dennenmoser, Erstellung einer Maschinenhalle auf Flst. 160, Unterhalden
Bürgermeister Smigoc informiert, dass zum Bauantrag von Herrn Dennenmoser Einwendungen eingegangen sind. Diese werden inhaltlich zur Kenntnis gegeben. Es besteht Einigkeit, dass die Einwendungen keine neuen Aspekte beinhalten, die zu einer nochmaligen Beratung des Bauantrags im Technischen Ausschuss führen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.00 Uhr.