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archiv:berichte:zielabweichungsverfahren_kiesgesellschaft_karsee_20171126

Zielabweichungsverfahren Kiesgesellschaft Karsee

Zielabweichungsverfahren ist nicht notwendig. 
Da die Fortschreibung vom Regionalplan in geraumer Zeit abgeschlossen ist, ist das Verfahren einer Zielabweichung nicht notwendig. 

Die betroffenen Bürger und Kommunen benötigen Zeit, um für dieses wichtige Vorhaben entsprechende Unterlagen zu beschaffen. Es müssen Gutachten erstellt werden und die Sachlage rechtlich geprüft werden und das braucht Zeit: daher keine Zielabweichung. 

Auf ein Zielabweichungsverfahren kann verzichtet werden, da laut Aussage von Herrn Dr. Mohr das Kiesvorkommen noch für mehrere Jahre ausreichend ist. Sollte der Rohstoff trotzdem nicht in ausreichender Güte und Menge vorhanden sein, muss der Kiesgesellschaft Karsee ein Zukauf von dem gewünschten Rohstoff aus der Kiesgrube Molpertshaus oder einer anderen Kiesgrube ermöglicht werden bis die Fortschreibung von der Regionalplanung genehmigt ist.
Was ist mit der südlichen Erweiterung von der jetzigen Kiesgrube, warum hier kein Zielabweichungsverfahren? 
Warum kann die noch bestehende Kante am Landschaftsschutzgebiet Langrain nicht abgebaut werden? Auch der Landschaftsschutz muss hier mit auf den Prüfstand.

Der Abtransport von dem Kiesvorkommen ist noch nicht geklärt. Die vorgeschlagene Routen sind nicht befahrbar (Brücke in Wassers) oder noch gar nicht verhandelt; wie die Querverbindung von der L317 auf die L324.
Eine Variante über Unterankenreute und Waldburg wurde bereits vom Regionalverband wegen der direkten Belastung der Ortsdurchfahrten verworfen. Was ist mit den Ortsdurchfahrten in Grund, Unterhalden, Moser und Vogt? Sind hier Bürger 2.Wahl? 
Ein weiterer Grund diesem Zielabweichungsverfahren nicht zuzustimmen. 

Der Grundwasserschutz darf in dieser Angelegenheit nicht außer Acht gelassen werden, er muss bei der Entscheidung an erster Stelle vor wirtschaftlichen Interessen liegen. Der Altdorfer Wald ist ein einmaliges Grundwasservorkommen, das Wasser in einer Güte von Mineralwasser aufweist. Durch den bewaldeten Höhenrücken zwischen Waldburg und Wolfegg ist das Wasservorkommen in einer Güte, die sonst nirgendwo erreicht wird. In diesem Bereich erfolgen keine Düngung und kein Ausbringen von Spritzmittel. Somit ist das Grundwasservorkommen für viele Jahrzehnte mit dieser Qualität gesichert, wobei andere Brunnen und Quellen durch Verunreinigungen eventuell in naher Zukunft geschlossen werden müssen und dann benötigen wir den Grundwasserspeicher Altdorfer Wald. 

Für uns von der UB heißt es deshalb, kein Zielabweichungsverfahren in Grund. Das Gebiet, ist als Grundwasserspeicher zu wertvoll, um unbedachte, übereilte Beschlüsse zu fassen, die auch in wirtschaftlicher Sicht nicht notwendig sind. 
 

Die Schwäbische Zeitung hat Das Thema mittlerweile auch zusammengetragen und unter folgendem Link bereitgestellt: http://www.schwaebische.de/kiesabbau  

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archiv/berichte/zielabweichungsverfahren_kiesgesellschaft_karsee_20171126.txt · Zuletzt geändert: 2017/11/26 09:03 von marc