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archiv:berichte:stellungnahme_ub_vogt_zum_zielabweichungsverfahren_20180313

Stellungnahme UB Vogt zum Zielabweichungsverfahren

Zur Stellungnahme der Gemeinde Vogt zum Zielabweichungsverfahren für den geplanten Abbau von Kies am Standort Grund nach § 6 Abs. 2 ROG i. V. m.§ 24 LplG

Ergänzungen des Gemeinderats auf Vorschlag der UB Fraktion zum Thema Verkehr und Immissionen:   Ergänzend zu den Ausführungen des Büros W2K (Schreiben vom 13.02.2018) bringt das Vorhaben ungelöste Belastungen und Probleme unter anderem bzgl. Verkehr und Immissionen und Lärm mit sich. Auch deshalb sind wir gegen die Zulassung des Zielabweichungsverfahrens.     Die Verkehrsführung soll über das Gemeindegebiet Vogt erfolgen und ist nicht gelöst. Eine entsprechende Abwägung der einzelnen Verkehrswege ist unbedingt notwendig. Es kann nicht sein, dass im Vorfeld nur die Ortsdurchfahrten von Oberankenreute und Waldburg wegen der direkten Belastung ausgeschlossen werden. Auch die Ortsdurchfahrt von Vogt bedeutet eine erhebliche Belastung für die Bürger.  

  1. Kein durchgängiger Geh- und Radweg von Wolfegg Ortsmitte bis nach Grenis Kiesgrubeneinfahrt.
  2. Keine Abbiegespur an der Abfahrt von der L324 in Grund.
  3. Gefahren an den Zugängen und Straßenübergängen an den Bushaltestellen, keine entsprechende Ausleuchtung.
  4. In den Durchfahrten Grund, Unterhalden, Moser fehlt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h.
  5. Ebenso fehlt die Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h an der Ortsdurchfahrt von Vogt ab dem 1. Haus. Im Bereich vor der Einmündung „Flammenstrasse“ bis nach der Einfahrt „Am Langacker“ müsste der Verkehr auf 30 km/h zu reduziert sein. Ab Langacker bis nach der Einmündung Ziegelstrasse ist der Verkehr auf 50 km/h zu reduzieren. Im weiteren Verlauf ist der Verkehr auf 70 km/h zu reduzieren.
  6. Die Querungsanlagen im Bereich vom Kreisverkehr Vogt haben keinen Zebrastreifen. 
  7. Gefährliche Einfahrten bzw. Kreuzungen in Reckendürren und in Mosisgreut. Auch hier fehlt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h.
  8. Der Fahrbahnbelag vom Kreisverkehr bis in den Bereich Ziegelstrasse ist zur Lärmreduzierung neu zu belegen. Zur weiteren Lärmreduzierung sind an den neuralgischen Punkten entsprechende technische Anlagen, wie zum Beispiel Lärmschutzwände, zu installieren.

 

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archiv/berichte/stellungnahme_ub_vogt_zum_zielabweichungsverfahren_20180313.txt · Zuletzt geändert: 2018/03/13 19:21 von marc