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verein:satzung

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verein:satzung [2014/12/16 08:00]
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verein:satzung [2014/12/16 08:08]
webtist
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-1. Abschnitt:​ +====== Die Vereinssatzung Satzung Unabhängige Bürger Vogt e. V. ====== 
-Zweck, Name und Sitz +  
-§ 1 Name und Sitz+ 
 +===== 1. Abschnitt: ​===== 
 +==== Zweck, Name und Sitz ==== 
 + 
 +=== § 1 Name und Sitz === 
 Der Verein führt den Namen "​Unabhängige Bürger Vogt e.V". Er hat seinen Sitz in Vogt und wird in das Vereinsregister Ravensburg eingetragen. Die offizielle Abkürzung lautet "​UB"​. Der Verein führt den Namen "​Unabhängige Bürger Vogt e.V". Er hat seinen Sitz in Vogt und wird in das Vereinsregister Ravensburg eingetragen. Die offizielle Abkürzung lautet "​UB"​.
  
-§ 2 Zweck+=== § 2 Zweck === 
 (1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Beteiligung von Menschen am kommunalpolitischen Geschehen im Gemeindegebiet von Vogt für alle Bevölkerungsschichten. (1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Beteiligung von Menschen am kommunalpolitischen Geschehen im Gemeindegebiet von Vogt für alle Bevölkerungsschichten.
  
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 (4) Die Wählergemeinschaft "​Unabhängige Bürger"​ beabsichtigt sich bei Kommunalwahlen der Gemeinde Vogt mit einer eigenen Liste zu beteiligen. (4) Die Wählergemeinschaft "​Unabhängige Bürger"​ beabsichtigt sich bei Kommunalwahlen der Gemeinde Vogt mit einer eigenen Liste zu beteiligen.
  
-2. Abschnitt:​ +===== 2. Abschnitt: ​===== 
-Erwerb und Verluste der Mitgliedschaft,​ Rechte und Pflichten + 
-§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft+==== Erwerb und Verluste der Mitgliedschaft,​ Rechte und Pflichten ​==== 
 + 
 +**§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft**
 (1) Mitglied der Wählergemeinschaft kann jeder Vogter Bürger werden. (1) Mitglied der Wählergemeinschaft kann jeder Vogter Bürger werden.
  
Zeile 45: Zeile 53:
 (3) Einmalige Umlagen können nur verlangt werden, wenn dies mit ¾-Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen wird. (3) Einmalige Umlagen können nur verlangt werden, wenn dies mit ¾-Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
  
-3. Abschnitt+===== 3. Abschnitt ​===== 
 Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung
 § 7 Einberufung § 7 Einberufung
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 (5) Die Mitgliederversammlung bestimmt ein Kassenprüfer,​ sowie einen Ersatzmann. Sie werden jeweils mit der Vorstandschaft gewählt. (5) Die Mitgliederversammlung bestimmt ein Kassenprüfer,​ sowie einen Ersatzmann. Sie werden jeweils mit der Vorstandschaft gewählt.
  
-4. Abschnitt+===== 4. Abschnitt ​===== 
 Vorstandschaft Vorstandschaft
 § 9 Vorstand § 9 Vorstand
Zeile 92: Zeile 102:
 (3) Der erste Vorsitzende leitet die Sitzungen des erweiterten Vorstandes. (3) Der erste Vorsitzende leitet die Sitzungen des erweiterten Vorstandes.
  
-5. Abschnitt+===== 5. Abschnitt ​===== 
 Aufstellung der Listen für Kommunalwahlen Aufstellung der Listen für Kommunalwahlen
 § 14 Beteiligung an Kommunalwahlen § 14 Beteiligung an Kommunalwahlen
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 (3) Der Vollzug der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung obliegt der Vorstandschaft und dem erweiterten Vorstand. (3) Der Vollzug der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung obliegt der Vorstandschaft und dem erweiterten Vorstand.
  
-6. Abschnitt+===== 6. Abschnitt ​===== 
 § 16 Öffentlichkeitsarbeit § 16 Öffentlichkeitsarbeit
 (1) Der Vorstand ist verpflichtet,​ mindestens einmal jährlich eine öffentliche,​ politische Informationsversammlung in der Gemeinde abzuhalten. Die kommunalen Mandatsträger berichten hierbei über ihre politische Tätigkeit. (1) Der Vorstand ist verpflichtet,​ mindestens einmal jährlich eine öffentliche,​ politische Informationsversammlung in der Gemeinde abzuhalten. Die kommunalen Mandatsträger berichten hierbei über ihre politische Tätigkeit.
verein/satzung.txt · Zuletzt geändert: 2014/12/16 08:11 von webtist