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archiv:berichte:verkehrskonzept_antwort_schreiben_landratsamt

Antwort auf das schreiben vom Landratsamt

wir danke für Ihre Antwort und möchten uns gleichzeitig für die verspätete Antwort auf Ihr Schreiben entschuldigen. Für uns sind trotz Ihrer Antwort noch einige Fragen offen und wir bitten Sie hierzu um eine fundierte Stellungnahme. In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich immer wieder auf Unfallzahlen aus den vergangenen Jahren. Hier besteht der Verdacht, dass immer erst ein schwerer Unfall geschehen muss, um eine Verbesserung der Verkehrssituation zu erreichen. Hier denken wir an den Kreuzungsbereich L 324 mit der Gemeindestraße nach Ruggen. Hier hat ein engagierter Gemeinderat jahrelang um eine Verbesserung der Querungssituation gekämpft, jedoch immer ohne Erfolg. Als sich am 4.10.2005 ein Unfall mit tödlichem Ausgang ereignete, war es der Verkehrsbehörde möglich innerhalb von 14 Tagen eine Querungshilfe anzubringen. Sie können sich nicht vorstellen, welche unsagbaren Schmerzen und Leid dies für eine junge Familie war, wenn die Mutter aus ihrer Mitte gerissen wird. Aber vermutlich haben Sie auch hierzu eine statistische Bewertung. Es ist immer schade, wenn die Menschen, die vor Ort die Situation wesentlich besser kennen, nicht gehört werden und alles nach nüchternen Zahlen beurteilt wird.

Nun zu Ihrer Stellungnahme: Top 1:

Der fehlende Gehweg betrifft unter anderem auch den Schulweg im Wohnplatz Grund bis zur Bushaltestelle. Nach unserer Meinung handelt es sich um einen sehr gefährlichen Schulweg, der nur mit entsprechender Gehwegbegleitung zur L 324 sicherer gemacht werden kann. Wenn nun in der Herbst- und Winterzeit die Schüler bereits am frühen Morgen bei Dunkelheit und Nebel zum Schulbus müssen, hilft auch keine bessere Ausleuchtung der Straße. Als Minimumlösung müsste unbedingt von der Einmündung Schlüsselberg in die L 324 bis zur Bushaltestelle der Bau eines Geh- und Radweges erfolgen. Dabei wird die Gemeinde sicher für eine gute Ausleuchtung von diesem Streckenabschnitt sorgen.  

Top 2:

Wohnplatz Unterhalden

Auch an diesem Wohnplatz können wir nicht Ihrer Argumentation folgen. Warum sollen die Anwohner einem größeren Lärm und größeren Gefahren ausgesetzt werden als Anwohner in einer geschlossenen Ortschaft.

Top 3

Wohnplätze Hag, Windbühl und Küchel.

Wie wir aus Ihrem Schreiben entnehmen, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h nicht unbedingt ausgeschlossen, sondern nur nicht zwingend erforderlich. Für uns bedeutet dies, eine Geschwindigkeitsbegrenzung könnte bei entsprechendem Wohlwollen Ihrerseits erteilt werden.

Top 4

Ortsdurchfahrt Moser

Wir denken, hier sollten wir gemeinsam eine Lösung suchen. Wir könnten uns auch eine Radwegeführung um den Ortsteil Moser herum vorstellen. Hierzu haben wir einmal vorab eine Skizze erstellt.

Top 5

Ortseinfahrten Vogt

Sie schreiben, eine Überschreitung der Lärmrichtwerte müsste anhand einer Lärmberechnung durch die Straßenbaubehörde geprüft werden. Welche Schritte sind hierzu nötig, um die Lärmberechnung zu realisieren? Hier möchten wir auch noch darauf hinweisen, dass durch die Versetzung der Ortstafel in Richtung Süden auf einen sehr aufwändigen und teuren Lärmschutzwall für die vorgesehene Bebauung der südlichen Bergstraße verzichten werden könnte. Zur Lage der Ortstafel, Zeichen Nr. 310 und 311 Folgenden Text haben wir aus der Verwaltungsvorschrift: I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und

       Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet
       einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung
       auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts
       Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt
       vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße
       erschlossen werden.

Im Bereich von dem genehmigten Bebauungsplan „Bergstraße“ dürfte diese Regelung mit etwas Einsicht entsprechend zutreffen. Wir bitten Sie daher diesen Sachverhalt nochmals zu prüfen und einer Versetzung der Ortstafel vor die Erschließungsstraße „Bergstraße zuzustimmen. Auch die Lage der Ortstafel aus Richtung Stocken stimmt nicht mit dieser Verwaltungsvorschrift überein und ist zu prüfen.  

Top 6

Wolfegger Straße

Durch den Bau eines Drogeriemarktes gegenüber des EDEKA Lebensmittelmarktes wird sich an dieser Stelle der Verkehr nochmals verdichten. Unter diesem Gesichtspunkt müsste unbedingt eine weitere Regelung für den abbiegenden Verkehr erfolgen. Auch das höhere Fußgängeraufkommen sollte unbedingt mit in die Betrachtung einbezogen werden.

Top 7

Kreisverkehrsanlage

Haben Sie bereits in diesem Bereich Erhebungen durchgeführt? In diesem Bereich ist nach unserer Ansicht nicht nur die Frequenz durch Fußgänger und Radfahrer zu berücksichtigen. Ein wichtiger Grund ist, dass viele Kraftfahrer die Vorfahrtregelung einfach nicht kennen und somit immer wieder gefährliche Situationen auftreten. Muss hier erst ein Unfall passieren, bevor Sie eine Maßnahme einleiten. Ein Vorschlag von uns sieht vor, Querungshilfen in Form eines Zebrasteifens rund um den Kreisverkehr einzurichten. Dies haben wir in unserem Schreiben bereits zum Ausdruck gebracht. Die Fußgängerzahlen müssten alleine aus folgendem Grund neu kontrolliert werden: Wir haben im Bereich der Schützenstraße eine Bushaltestelle und einen Startpunkt für Busfahrten nach Ravensburg. Dieser wird von Schülern aus den Wohngebieten Hochgratweg / Langefurtweg genutzt. Dieser Umstand widerlegt die von Ihnen angebenden Fußgängerzahlen, da alleine im Zeitraum 6:25 Uhr bis 7:00 Uhr hier mehrerer Linien an- und abfahren. Einer davon ist sogar ein Gelenkbus, um dem Fahrgastaufkommen gerecht zu werden.

Top 8

Hochgratweg

Auch hier schreiben Sie, dass die Voraussetzung für eine Beschränkung auf 50 km/h eine Überschreitung der Lärmrichtwerte voraussetzt. Wer ist zuständig für die Ermittlung dieser Richtwerte und wie müssen wir weiter verfahren, um möglichst schnell zu einer entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkung zu kommen.

Top 9 + 10

Hier können wir nur auf die einführende Aussage über einen geschehenen Unfall verweisen. Die weiteren Punkte sehen wir unter dem Vorbehalt, dass wir als Vertreter unserer Bürger die Verkehrssituation und die Gefahrenstellen besser als jede Verwaltungsvorschrift kennen und wir immer wieder feststellen, dass einfache Regelungen wie das versetzen der Ortsschilder in anderen Gemeinden und Landkreisen völlig anders beurteilt werden. Wir können viele Beispiele von Schildern aufzeigen, die weit ab von einer Bebauung aufgestellt wurden und mit entsprechenden Geschwindigkeitskontrollen kontrolliert werden.

Wir bitten Sie, unsere dargestellten Sachverhalte nochmals zu überprüfen und Entscheidungen zu treffen, die eine sichere Verkehrsteilname für alle Beteiligten, sowohl Fußgänger als auch Rad- bzw. Kraftfahrer gewährleisten. Wir sind gerne auch an einem persönlichen Gespräch mit Ihnen interessiert, so könnten einige Punkte in ihrer unterschiedlichen Betrachtungsweise bestimmt differenzierter erörtert werden.

Mit freundlichen Grüßen

1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Dr. Frank Kirchner Andreas Reichel

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archiv/berichte/verkehrskonzept_antwort_schreiben_landratsamt.txt · Zuletzt geändert: 2015/01/24 11:50 (Externe Bearbeitung)